CSRD Compliance Umfassendere, strengere Vorschriften für Berichte ab 2024

Bisher erfasste die Pflicht zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten nur einen eingeschränkten Kreis von Unternehmen, d.h. solche im öffentlichen Interesse mit mehr als 500 Mitarbeiter:innen und mindestens 20 Millionen Euro Bilanzsumme oder Umsatzerlösen von mindestens 40 Millionen Euro.

Ab 2024 wird die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) demnach stufenweise ausgeweitet.

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Die CSRD im Überblick

Ab wann wird wer berichtspflichtig? Alle Infos hier im Überblick.

2024Unternehmen, die der NFRD unterliegen

Ab 2024: Berichtspflichtig sind alle EU-Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen, also bisher schon berichtspflichtig waren. Außerdem sind auch Nicht-EU-Unternehmen betroffen, die an EU-regulierten Märkten notiert sind und mehr als 500 Personen

2025Erweiterung an großen Unternehmen

Ab 2025: Berichtspflichtig werden Unternehmen, die 2 dieser 3 Kriterien erfüllen: Über 250 Beschäftigte, über €40 Mio Umsatz, über €20 Mio Bilanzsumme und zusätzlich alle großen Nicht-EU-Unternehmen, die an einem EU regulierten Markt notiert sind.

2026Erweiterung an KMUs (Public Interest Entity)

Ab 2026: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden ab dem Geschäftsjahr 2026 berichtspflichtig, wenn sie 2 der folgenden Kriterien erfüllen: Mindestens 10 beschäftigte, Mindestens € 700.000 Umsatz, Mindestens € 350.000 Gesamtvermögen

Die Neuregelung bringt auch mit sich

  • eine Integration des Nachhaltigkeitsberichts in den Lagebericht, welcher bisher separat veröffentlicht werden konnte
  • eine verpflichtende externe Prüfung der angegebenen Informationen
  • die Berichte müssen in einem einheitlichen digitalen Format verfügbar sein.

Sind Sie von CSRD betroffen?

Infografik Kriterien von Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIEs) verglichen mit AGs und GmbHs (keine PIEs) geordnet nach den Unternehmengrößen Groß, Mittel, Klein und Kleinst

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