CSRD Compliance Umfassendere, strengere Vorschriften fรผr Berichte ab 2024
Bisher erfasste die Pflicht zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten nur einen eingeschrรคnkten Kreis von Unternehmen, d.h. solche im รถffentlichen Interesse mit mehr als 500 Mitarbeiter:innen und mindestens 20 Millionen Euro Bilanzsumme oder Umsatzerlรถsen von mindestens 40 Millionen Euro.
Ab 2024 wird die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) demnach stufenweise ausgeweitet.
Die CSRD im รberblick
Ab wann wird wer berichtspflichtig? Alle Infos hier im รberblick.
Die Neuregelung bringt auch mit sich
- eine Integration des Nachhaltigkeitsberichts in den Lagebericht, welcher bisher separat verรถffentlicht werden konnte
- eine verpflichtende externe Prรผfung der angegebenen Informationen
- die Berichte mรผssen in einem einheitlichen digitalen Format verfรผgbar sein.
Sind Sie von CSRD betroffen?
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- Nachhaltige Anwendungsentwicklung
- รberwachung und Messung der Nachhaltigkeitsleistung
- Compliance und Governance fรผr eine nachhaltige Cloud-Nutzung
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ETC goes green
Auch ETC goes green. Uns geht es um mehr als nur das richtige Mรผlltrennen. Wir setzen bei uns konkrete Maรnahmen um, u.a. in diesen Bereichen:
- Umwelt
- Bildung fรผr nachhaltige Entwicklung
- Beschaffungsmanagement
- Energie
- Mobilitรคt
- Gesundheitsfรถrderung der Mitarbeitenden

