CSRD Compliance Umfassendere, strengere Vorschriften fรผr Berichte ab 2024

Bisher erfasste die Pflicht zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten nur einen eingeschrรคnkten Kreis von Unternehmen, d.h. solche im รถffentlichen Interesse mit mehr als 500 Mitarbeiter:innen und mindestens 20 Millionen Euro Bilanzsumme oder Umsatzerlรถsen von mindestens 40 Millionen Euro.

Ab 2024 wird die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) demnach stufenweise ausgeweitet.

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Die CSRD im รœberblick

Ab wann wird wer berichtspflichtig? Alle Infos hier im รœberblick.

2024Unternehmen, die der NFRD unterliegen

Ab 2024: Berichtspflichtig sind alle EU-Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen, also bisher schon berichtspflichtig waren. AuรŸerdem sind auch Nicht-EU-Unternehmen betroffen, die an EU-regulierten Mรคrkten notiert sind und mehr als 500 Personen

2025Erweiterung an groรŸen Unternehmen

Ab 2025: Berichtspflichtig werden Unternehmen, die 2 dieser 3 Kriterien erfรผllen: รœber 250 Beschรคftigte, รผber โ‚ฌ40 Mio Umsatz, รผber โ‚ฌ20 Mio Bilanzsumme und zusรคtzlich alle groรŸen Nicht-EU-Unternehmen, die an einem EU regulierten Markt notiert sind.

2026Erweiterung an KMUs (Public Interest Entity)

Ab 2026: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden ab dem Geschรคftsjahr 2026 berichtspflichtig, wenn sie 2 der folgenden Kriterien erfรผllen: Mindestens 10 beschรคftigte, Mindestens โ‚ฌ 700.000 Umsatz, Mindestens โ‚ฌ 350.000 Gesamtvermรถgen

Die Neuregelung bringt auch mit sich

  • eine Integration des Nachhaltigkeitsberichts in den Lagebericht, welcher bisher separat verรถffentlicht werden konnte
  • eine verpflichtende externe Prรผfung der angegebenen Informationen
  • die Berichte mรผssen in einem einheitlichen digitalen Format verfรผgbar sein.

Sind Sie von CSRD betroffen?

Infografik Kriterien von Unternehmen von รถffentlichem Interesse (PIEs) verglichen mit AGs und GmbHs (keine PIEs) geordnet nach den UnternehmengrรถรŸen GroรŸ, Mittel, Klein und Kleinst

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  • Nachhaltige Anwendungsentwicklung
  • รœberwachung und Messung der Nachhaltigkeitsleistung
  • Compliance und Governance fรผr eine nachhaltige Cloud-Nutzung

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Auch ETC goes green. Uns geht es um mehr als nur das richtige Mรผlltrennen. Wir setzen bei uns konkrete MaรŸnahmen um, u.a. in diesen Bereichen:

  • Umwelt
  • Bildung fรผr nachhaltige Entwicklung
  • Beschaffungsmanagement
  • Energie
  • Mobilitรคt
  • Gesundheitsfรถrderung der Mitarbeitenden
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