Die in Österreich verfügbaren Fördermittel für Aus- und Weiterbildung unterteilen sich in folgende Kategorien. Eine umfangreiche Übersicht zu Förderungen im Bildungsbereich finden Sie auch unter www.kursfoerderung.at
Der Bildungsfreibetrag bzw die Bildungsprämie für Unternehmen
1. Bildungsfreibetrag § 4 Abs. 4 Z. 8 EstG
20 % der Aufwendungen, die dem Arbeitgeber von einer von ihm verschiedenen Aus- und Fortbildungseinrichtung1) in Rechnung gestellt wurden. In die Bemessungsgrundlage dürfen die Fahrtkosten sowie die Kosten der Verpflegung und Unterbringung der Dienstnehmer nicht einbezogen werden.
1) Als Einrichtung gelten nur: Bildungseinrichtungen von Körperschaften des öffentlichen Rechts und Einrichtungen, deren Geschäftsgegenstand in einem wesentlichen Umfang in der Erbringung von Dienstleistungen der beruflichen Aus- oder Fortbildung besteht.
2. Bildungsprämie § 108 c Abs. 2 Z. 2 EStG
Die Bildungsprämie beträgt 6 % der Aufwendungen im Sinne der Aufwendungen, die für die Inanspruchnahme des Bildungsfreibetrages maßgebend sind. Die Prämie kann aber nur insoweit geltend gemacht werden, als die Aufwendungen nicht die Grundlage für die Inanspruchnahme des Bildungsfreibetrages bilden.
Beispiel zum Bildungsfreibetrag bzw der Prämie
Um Weiterbildungsmaßnahmen verstärkt zu fördern, wurde eine Erhöhung des Freibetrages für Weiterbildung von 9 auf 20% durchgeführt. Für Unternehmer, die diesen Bildungsfreibetrag steuerlich nicht nützen können, wird dieser in die Bildungs- Prämie von 6% des Bildungsaufwandes umgewandelt.
Das bedeutet, daß sich – als Beispiel - ein Unternehmen mit 100.000 Euro Jahresgewinn, dass im Jahr 20.000 Euro in Weiterbildungsmaßnahmen investiert, 4.000 Euro ersparen kann.
Kann das Unternehmen kein Freibetrag in Anspruch nehmen, spart sich das Unternehmen - bei gleichbleibenden Weiterbildungskosten von 20.000 Euro - aufgrund der Bildungs-Prämie von 6% bis zu 1.200 Euro.
Bildungsförderungen, die vom Arbeitnehmer persönlich beantragt werden
- Bundesland spezifische Bildungskonten, wobei die Weiterbildung nur bei der von der Förderstelle anerkannten Bildungsträger durchgeführt werden kann
(Kontaktstellen siehe weiter unten)
2. Arbeiterkammer Bildungscheck – gilt österreichweit für Mitglieder der Arbeiterkammer (AK) – es können Kurse gemäß Kursbuch der AK in Anspruch genommen werden
Kontakt: jeweilige AK-Bundeslandstelle,
Internet: http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-1958.html
Bildungsförderungen, die vom Unternehmen beantragt werden
- Österreichweite einzelbetriebliche Qualifizierungsmaßnahmen:
Geförderte Zielgruppe: Frauen generell und Männer > 45 Jahre.
Der Förderumfang beträgt 2/3 der Kurskosten – jedoch max. 10.000 EUR / Antrag
(in Wien: derzeit max. 1.000 EUR / Antrag)
Kontakt: jeweilige AMS-Bezirksgeschäftsstelle,
Internet: http://www.ams.or.at/neu/4125.htm
- Qualifizierung in Netzwerken – Qualifizierungs-Verbünde
Synergieeffekte sollen genutzt werden, indem mehrere Unternehmen gemeinsam maßgeschneiderte Qualifizierungen planen und durchführen, um ihre Mitarbeiter für den Bedarf des Unternehmens zu schulen. Jedes Bundesland stellt spezifische Anforderungen und nicht in allen Bundesländern stehen Fördermittel bereit.
Derzeit sind in folgenden Bundesländern Fördermittel für Qualifizierungs-Verbünde vorhanden - Wien
- Steiermark (Voraussetzung 2/3 der Unternehmen aus EU Ziel-2 Gebiet)
- Vorarlberg (nur für Frauen und ältere Männer)
- Tirol (nur für die Cluster Holz, Metall, Tourismus, Bau)
- Oberösterreich – falls ein Cluster ausfällt
Kontakt: jeweilige AMS-Bezirksgeschäftsstelle,
Internet: http://www.ams.or.at/neu/4125.htm
Grundsätzlich gilt, dass es keinen Rechtsanspruch auf Erhalt einer Förderung gibt – Zuerkennung liegt immer im Ermessen des jeweils zuständigen Fördermittelträgers!
Kontaktstellen für Bundesland-spezifische Bildungsfördereinrichtungen:
Burgenland
Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 6 - Hauptreferat Sozialwesen
7001Eisenstadt, Europaplatz 1
Internet: http://www.bgld.gv.at
Kärnten
Kammer für Arbeiter und Angestellte Kärnten, Fr. Jutta Friessnegg
9021 Klagenfurt, Bahnhofplatz 3
Internet: http://www.akktn.at
Niederösterreich
Land Niederösterreich – Arbeitnehmerförderung, Hr. Wolfgang Schandl
2100 Korneuburg, Bankmannring 5
Internet: http://www.noe.gv.at/
Oberösterreich
Amt der OÖ Landesregierung, Abteilung Gewerbe
4021 Linz, Bahnhofplatz 1
Internet: http://www.ooe.gv.at/cps/rde/xchg/SID-3DCFCFC3-98F9F710/ooe/hs.xsl/24636_DEU_HTML.htm
Salzburg
Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 3 / 06 Sozialplanung
5020 Salzburg, Fanny von Lehnerstraße 1
Internet: http://www.salzburg.gv.at/themen/gs/soziales/bildungsscheck.htm
Steiermark
Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 14B
8020 Graz, Nikolaiplatz 3
Internet:http://www.verwaltung.steiermark.at
Tirol
Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung JUFF / Arbeitnehmerförderung
6020 Innsbruck, Michael Gaismair-Straße 1
Internet: http://www.mein-update.at
Vorarlberg
Land Vorarlberg – Arbeiterkammer Vorarlberg, Fr. Klaudia Häusle
6800 Feldkirch, Widnau 2-4
Internet: http://www.ak-vorarlberg.at
Wien
waff – Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds
Informationen: Mo-Do 8.00 – 17.00, Fr 8.00 – 12.30
Internet: http://www.waff.at/